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Besserer Anwenderschutz – höhere Rechtssicherheit

CHEMISCHE PRODUKTE IN EUROPA, IHRE INHALTE UND KENNZEICHNUNG

Der globale Wettbewerb ist Realität – und für den Siebdruck durchaus kein Schreckensszenario, wenn die Wettbewerber die geltenden EU-Gesetze und -Richtlinien respektieren. Die neue Chemikalienrichtlinie REACH bietet die Chance auf einen optimierten Anwenderschutz und höhere Rechtssicherheit.

Bei chemischen Produkten, die außerhalb der EU hergestellt werden, gilt zumeist: Je billiger, desto begehrter. Mögliche Gefahren für die Anwender werden zumeist nicht in Betracht gezogen. Manche besonders dreiste Hersteller bewerben lösemittelbasierte Produkte mit Begriffen wie „Eco-Solvent“ oder „ungiftig“.

Mit der Verbreitung solcher chemischen Produkte werden die geltenden EU-Gesetze zum Teil schlicht ignoriert:

  • Die sicherheitstechnische Etikettierung ist falsch oder nicht vorhanden
  • Europäische Sicherheitsdatenblätter sind falsch oder nicht verfügbar
  • Die Inhaltsstoffe sind in Bezug auf einen Eintrag in die EU-Stoffinventare EINECS bzw. ELINCS nicht geprüft

Dabei gelten in Europa allein für die Zubereiter vier umfassende Richtlinien: Die „Stoffrichtlinie“, die „Zubereitungsrichtlinie“, die „Datenblattrichtlinie“ sowie die „Beschränkungsrichtlinie“. Diese beschreiben detailgenau, was zu tun und was zu lassen ist – für die Sicherheit der Anwender. Es mangelt schlicht daran, die Einhaltung der Gesetze zu prüfen. Beispiel Druckfarbe, Ursprungsland China. Der Zoll interessiert sich nur für die Zolltarifnummer. Anhand dieser werden die Druckfarben mit dem Zollsatz eingestuft und an den Importeur oder Anwender ausgehändigt. So kommt das Produkt ins Land – auch ohne Etikettierung, Sicherheitsdatenblatt oder registrierte Inhaltsstoffe.

Was können Sie als Anwender zur Vermeidung dieser Gefahrenquellen beitragen?

  • Fragen Sie Ihren Lieferanten generell nach einem Sicherheitsdatenblatt.
  • Kontrollieren Sie wenn möglich, ob das Produkt richtig etikettiert ist: Sind die Gefahrensymbole, R- und S-Sätze usw. vorhanden? Entsprechen diese Angaben dem Sicherheitsdatenblatt?
  • Nennen Sie Ihrem europäischen Lieferanten solche Hersteller, die keine ausreichenden Daten liefern oder die gesetzlichen Richtlinien offensichtlich nicht einhalten.
  • Wenden Sie sich bei Zweifeln an uns, die verantwortungsbewussten europäischen Hersteller des Herstellerverbandes ESMA (www.esma.com), die sich im Rahmen eines Verhaltenscodex zur Einhaltung der bestehenden Gesetze in Europa verpflichtet haben.

Wir als seriöse Hersteller setzen uns gemeinsam mit den anderen ESMA-Mitgliedern für die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden in Europa ein. Helfen Sie mit, die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen und zur Einhaltung unserer bestehenden Gesetze zu zwingen. Dabei geht es nicht darum, den Wettbewerbern aus außereuropäischen Ländern den Marktzugang zu erschweren. Es geht um das Leben und die Gesundheit der Anwender.

Bilder zum Artikel

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Ist „ungiftig“ drin, wenn’s draufsteht?
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Gefahr im Verzug: Nicht oder falsch gekennzeichnete Druckfarben verlassen den Zoll.
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Für chemische Produkte gelten umfassende Richtlinien. Zur Sicherheit der Anwender.