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Die Betriebsanweisung

Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung ist ein wichtiges Instrument in der Prävention und findet Ihre Grundlage in einer Reihe von Vorschriften u.a. dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und hat das Ziel, die Beschäftigten vor Ort über die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten zu informieren. Sie ist für Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen verbindlich und demnach einzuhalten!

Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

Wir möchten uns hier mit dem speziellen Typus der Betriebsanweisungen (BA) für Gefahrstoffe beschäftigen.

Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Im Bereich BA für Gefahrstoffe ist der Aufbau, im Gegensatz zu anderen BA in der TRGS 555 (Technische Regel für Gefahrstoffe 555) zwingend vorgeschrieben. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden. Durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten werden sie verbindlich und sind somit auch arbeitsrechtlich von Bedeutung.

Die fertigen Betriebsanweisungen müssen mit den Mitarbeiter/innen, am besten im Rahmen einer dokumentierten Unterweisung, durchgesprochen werden. Weiter müssen sie an geeigneten Stellen ausgelegt werden, so dass sie jederzeit von den Mitarbeiter/innen gelesen werden können. Alleiniges Auslegen oder Aushändigen von Betriebsanweisungen reicht nicht aus.

Im Zuge von GHS ist keine sofortige Umstellung vorgeschrieben, aber prinzipiell sollte das Symbol auf die Betriebsanweisung, das auf dem Etikett zu sehen ist. Da seit dem 1. Juni 2015 alle in Umlauf gebrachten Gebinde die neuen Piktogramme aufweisen müssen, sollten diese auch für die Betriebsanweisungen benutzt werden. Für die Umrandung der Betriebsanweisung hat sich die orange Farbe bei Gefahrstoffen bewährt.

Die folgenden Informationen sollten in den jeweiligen Elementen enthalten sein:

1. Anwendungsbereich: Sie können hier Ihr Firmenlogo einbinden, im Beispiel zu sehen: KIWO. Nummerieren Sie außerdem die Betriebsanweisungen fortlaufend durch. Diese Nummern sollen mit Ihrem Gefahrstoffverzeichnis übereinstimmen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Tragen Sie ein, wer dieses Dokument erstellt hat. Darüber hinaus muss erkennbar sein, wann die letzte Revision/ Änderung erfolgt ist. Legen Sie auch den Geltungsbereich fest, d.h. wo kommt dieses Produkt zum Einsatz. Die Inkraftsetzung muss durch den Unternehmer/ Vorgesetzten erfolgen. Auf dem Originaldokument muss eine Unterschrift sein.

2. Gefahrstoffbezeichnung: Diese Informationen entnehmen Sie den Abschnitten 1 und 2 des SDB (Sicherheitsdatenblatt). In Betriebsanweisungen sind Gefahrstoffe mit der den Beschäftigten bekannten Bezeichnung zu benennen. Bei Zubereitungen und Erzeugnissen sind dies in der Regel die Handelsnamen.

3. Gefahren für Mensch und Umwelt: Die notwendigen Informationen finden Sie in Abschnitt 2 des SDB. Bleiben Sie möglichst eng an den vorgegebenen Informationen. Passen Sie diese bei Bedarf an Ihre Betriebssituation an. Zu benennen sind zumindest die Hinweise auf die besonderen Gefahren (H-Sätze im Wortlaut). Gefahrensymbole können ergänzend zum Text verwendet werden.

4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: Informationen für dieses Feld finden Sie in den Abschnitten 2, 7 und 8 des SDB. Achten Sie darauf, dass Sie die Piktogramme gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 verwenden!

5. Verhalten im Gefahrfall: Alle notwendigen Informationen finden Sie im SDB im Abschnitt 5 und 6.

6. Erste Hilfe: Die Informationen finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 4. Übernehmen Sie diese wie in allen anderen Fällen auch, möglichst genau! Hier kann aber fachkundige „Übersetzung“ notwendig sein. Bei der Erstellung dieses Abschnitts sollten Sie ggf. den Betriebsarzt hinzu ziehen.

7. Sachgerechte Entsorgung: Alle Informationen finden Sie in Abschnitt 13 des SDB. Klären Sie die Bedingungen der Entsorgung mit Ihrem Abfallbeauftragten und beachten Sie die lokalen Bestimmungen.

Weitere Unterstützung erhalten Sie bei:

Sicherheitsdatenblätter können Sie anfordern bei Ihrem Siebdruckpartner vor Ort

oder bei einem der Siebdruck-Partner-Hersteller KIWO oder Marabu

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

BG-Information – Sicherheit durch Betriebsanweisungen (PDF-Datei)

 

Bilder zum Artikel

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